Aus dem Schattenreich
Kommentar
In der Bar des Crown Hotels war Selysses mit einem Holländer namens Cornelis de Jong ins Gespräch gekommen, der sich mit der Absicht trug, eine der riesigen, oft mehr als tausend Hektar umfassenden Liegenschaften zu erwerben, die hier nicht selten von den Immobilienagenturen ausgeschrieben wurden. Die von ihm geplante Verlagerung seiner Interessen, sagte de Jong, habe in erster Linie wirtschaftliche Gründe. Zusammenhängende Güter von dieser Größe gelangten bei ihm zu Hause überhaupt nie auf den Markt, und Herrenhäuser, wie man sie hier bei der Übernahme solcher Domänen praktisch umsonst mitgeliefert bekomme, seien in Holland auch nicht zu finden. Die rechtlichen Schwierigkeiten eines solchen Ankaufs seien allerdings, so Cornelis de Jong, erheblich, die juristischen Fallstricke tückisch, man läßt sich auf ein risikoreiches Spiel, in dem mit einer falschen Bewegung alles vertan ist. Er sei daher zu einem Gesetzeskundigen gegangen. Er wollte ihn um Rat bitten und erfahren, was er tun solle, um jegliches Mißgeschick abzuwehren oder, besser noch, auszuschließen. Dieser Gesetzeskundige hatte vor sich immer die Schrift aufgeschlagen und studierte in ihr. Er hatte die Gewohnheit, jeden, der um Rat kam, mit den Worten zu empfangen: Gerade lese ich von deinem Fall, hiebei zeigte er mit dem Finger auf eine Stelle der vor ihm liegenden Seite. Cornelis de Jong, der bereits von dieser Gewohnheit gehört hatte, gefiel sie nicht, zwar sprach sich der Gesetzeskundige dadurch sofort die Möglichkeit zu, dem Klienten zu helfen, und nahm diesem die Furcht, von einem im Dunkel wirkenden, niemandem mitteilbaren, von niemandem mitzufühlenden Unheil getroffen zu sein, aber die Unglaubwürdigkeit der Behauptung war doch zu groß, und sie hatte den Kaufmann sogar davon abgehalten, schon früher zu diesem Gesetzeskundigen zu gehn. Noch jetzt trat er zögernd bei ihm ein und blieb in der offenen Tür stehn.
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In der Bar des Crown Hotels war Selysses mit einem Holländer namens Cornelis de Jong ins Gespräch gekommen, der sich mit der Absicht trug, eine der riesigen, oft mehr als tausend Hektar umfassenden Liegenschaften zu erwerben, die hier nicht selten von den Immobilienagenturen ausgeschrieben wurden. Die von ihm geplante Verlagerung seiner Interessen, sagte de Jong, habe in erster Linie wirtschaftliche Gründe. Zusammenhängende Güter von dieser Größe gelangten bei ihm zu Hause überhaupt nie auf den Markt, und Herrenhäuser, wie man sie hier bei der Übernahme solcher Domänen praktisch umsonst mitgeliefert bekomme, seien in Holland auch nicht zu finden. Die rechtlichen Schwierigkeiten eines solchen Ankaufs seien allerdings, so Cornelis de Jong, erheblich, die juristischen Fallstricke tückisch, man läßt sich auf ein risikoreiches Spiel, in dem mit einer falschen Bewegung alles vertan ist. Er sei daher zu einem Gesetzeskundigen gegangen. Er wollte ihn um Rat bitten und erfahren, was er tun solle, um jegliches Mißgeschick abzuwehren oder, besser noch, auszuschließen. Dieser Gesetzeskundige hatte vor sich immer die Schrift aufgeschlagen und studierte in ihr. Er hatte die Gewohnheit, jeden, der um Rat kam, mit den Worten zu empfangen: Gerade lese ich von deinem Fall, hiebei zeigte er mit dem Finger auf eine Stelle der vor ihm liegenden Seite. Cornelis de Jong, der bereits von dieser Gewohnheit gehört hatte, gefiel sie nicht, zwar sprach sich der Gesetzeskundige dadurch sofort die Möglichkeit zu, dem Klienten zu helfen, und nahm diesem die Furcht, von einem im Dunkel wirkenden, niemandem mitteilbaren, von niemandem mitzufühlenden Unheil getroffen zu sein, aber die Unglaubwürdigkeit der Behauptung war doch zu groß, und sie hatte den Kaufmann sogar davon abgehalten, schon früher zu diesem Gesetzeskundigen zu gehn. Noch jetzt trat er zögernd bei ihm ein und blieb in der offenen Tür stehn.
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